Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
Ein Betreiber hat die Dichtheit seiner Anlage(n) und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.
Wir prüfen Anlagen auf Funktion und Zustand entsprechend TRbF, VAwS, VbF und/oder TRGS sowie nach Herstellerangaben